63 Z. 275 f.). Im Rahmen der erstinstanzlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2021 bekräftigte der Beschuldigte, dass seine Gruppe keinen Eingriff der Patrouille provoziert habe. Er habe nicht nachvollziehen können, was den Eingriff des Strafklägers mit seinem Patrouillenkollegen gerechtfertigt hätte, das habe ihn recht aufgewühlt (pag. 198 Z. 20 ff.). Er habe dann die Rolltreppe nach unten nehmen wollen. Die Mitarbeiter der F.________(AG) seien vorausgegangen, als ob sie ihnen den Weg versperren wollten. Als er das verstanden habe, sei er umgekehrt (pag. 198 Z. 29 ff.). Die Mitarbeiter der F.________(AG) seien neben ihm die Rolltreppe hinunter, um den Weg zu versperren.