62 Z. 209). Auf Vorhalt der Videoaufnahme, wonach er auf der hinabfahrenden Rolltreppe eine Kehrtwende gemacht habe und nach oben gegangen sei, wo er wieder auf die beiden Mitarbeiter der F.________(AG) getroffen sei, gab der Beschuldigte an, sie seien auf ihn zugekommen und hätten ihm den Weg versperrt (pag. 62 Z. 218 ff.). Die Diskussion zwischen ihnen sei weitergegangen, er von der einen Seite, sie unten auf der Rolltreppe (pag. 62 Z. 226 f.). Er und die Mitarbeiter der F.________(AG) hätten sich gegenseitig die ganze Zeit verbal «raufgeschaukelt». Sie seien dann raufgekommen und einer habe den Pfefferspray in der Hand gehalten (pag. 62 Z. 231 ff.).