7 Tonlage irgendwie anders gewesen sei. Es sei jedoch keine Situation gewesen, die ein Eingreifen nötig gemacht habe (pag. 60 Z. 153 ff.). Es stimme, er sei während des Gesprächs mit den Mitarbeitern der F.________(AG) aufgebracht gewesen, er hätte sich nicht reizen lassen sollen (pag. 61 Z. 196 f.). Auf Vorhalt, wonach er bei der Polizei angegeben habe, von einem Mitarbeiter der F.________(AG) von hinten am Arm gepackt worden zu sein, gab der Beschuldigte an, er habe das so wahrgenommen (pag. 62 Z. 209).