Er sei dann neben der Rolltreppe gewesen und habe den Mitarbeiter der F.________(AG) gefragt, was das Problem sei, er solle sie einfach in Ruhe lassen. Beim Weggehen habe der Mitarbeiter der F.________(AG) mit dem Pfefferspray herumgesprayt. Da sei er weggerannt (pag. 51 Z. 68 ff.). Er sei gegenüber dem Mitarbeiter der F.________(AG) weder tätlich geworden noch habe er ihn beschimpft, bedroht oder bespuckt (pag. 51 Z. 85 ff.). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 12. Januar 2021 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe sich vom Mitarbeiter der F.________(AG) sicher etwas reizen/provozieren lassen.