Unbestritten ist weiter, dass der Strafkläger gegen den Beschuldigten später Pfefferspray einsetzte und der Beschuldigte wegrannte, wobei ihm der Strafkläger noch nachrannte. Vom Beschuldigten bestritten wird hingegen das Kerngeschehen. Konkret bestreitet er, den Strafkläger am 14. Juni 2020 zwischen ca. 00:07:40 Uhr und 00:09:00 Uhr beschimpft, bedroht, angespuckt und dabei dessen Gesicht und rechtes Auge getroffen zu haben.