Nach Verlassen des Lokals um Mitternacht diskutierte der Beschuldigte auf dem Platz vor den Rolltreppen mit einem Bekannten, der nicht mit der gleichen Gruppe unterwegs war. Als die Diskussion praktisch oder gerade beendet war, wurde er von zwei Mitarbeitern der F.________ (AG), E.________ und dem Strafkläger, angesprochen. Diese Intervention enervierte den Beschuldigten, da er diese als unnötig befand. Unbestritten ist weiter, dass der Strafkläger gegen den Beschuldigten später Pfefferspray einsetzte und der Beschuldigte wegrannte, wobei ihm der Strafkläger noch nachrannte.