4 9.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 13. Juni 2020 abends mit fünf bis sechs Kollegen, darunter auch G.________, sowie einer Kollegin, H.________, im I.________ (Café) im Stadtgeschoss des Bahnhofs D.________ unterwegs war. Nach Verlassen des Lokals um Mitternacht diskutierte der Beschuldigte auf dem Platz vor den Rolltreppen mit einem Bekannten, der nicht mit der gleichen Gruppe unterwegs war.