9. Sachverhalt 9.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 24. August 2020 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 24. August 2020, der als Anklageschrift fungiert (Art. 356 Abs. 1 StPO), Folgendes vorgeworfen (pag. 125): Der Beschuldigte wurde als Beteiligter eines verbalen Streits im Stadtgeschoss des Bahnhofs D.________ durch zwei Mitarbeitende der F.________ (AG), C.________ und E.________, festgestellt und von Ersterem bei der Rolltreppe darauf angesprochen. Der Beschuldigte ging nicht weiter darauf ein und wurde kurze Zeit später nochmals von C.________ angesprochen. In der Folge beschimpfte der Beschuldigte C.______