2 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 10./11. August 2022, sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 16. August 2022, eingeholt (pag. 305 ff.; pag. 311). An der oberinstanzlichen Verhandlung wurde der Beschuldigte zudem erneut zur Person sowie zur Sache befragt (pag. 317 ff.).