126 und Art. 432 ff. StPO ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ab (pag. 213, Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ferner erteilte sie dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (pag. 213, Ziff. III des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).