VII. Verfügung Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 33 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt der Vergewaltigung, begangen in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2012 in F.________ z.N. von D.________ und in Anwendung der Artikel