Gemäss detaillierter Auflistung entfallen auf die geltend gemachte Entschädigung unter anderem Verrichtungen, die die anwaltliche Vertretung zur Geltendmachung der Rechte der Straf- und Zivilklägerin gemäss Opferhilfegesetz bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (nachfolgend GSI) betreffen. Diesbezüglich erfolgten zahlreiche Korrespondenzen (vgl. pag. 387 f.; Aufwände unter anderem am 11. und 21. November 2019, am 4. Dezember 2019, am 20. Mai 2020, am 25. Juni 2020, am 10. Dezember 2020 sowie am 21. Oktober 2021).