20. Entschädigungen 20.1 (Amtliche) Verteidigung des Beschuldigten 20.1.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung des (ehemaligen) amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Fürsprecher B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren gemäss der für angemessen erachteten Honorarnote vom 27. Oktober 2021 (pag. 390) auf insgesamt CHF 9'043.55 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 9'043.55 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).