Die Kosten für das erstinstanzliche Verfahren setzen sich zusammen aus Gebühren von insgesamt CHF 8'650.00 (Kosten der Untersuchung von CHF 4'150.00, Kosten der Staatsanwaltschaft von CHF 1'000.00 sowie Kosten des Gerichts [inkl. schriftliche Begründung] von CHF 3'500.00) und Auslagen von CHF 200.00 (bzw. pag. 311 und pag. 313, pag. 392). Sie belaufen sich damit gesamthaft auf CHF 8'850.00. Zufolge Schuldspruchs werden die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.