29 Behandlung wurde im Mai 2021 sogar vorläufig abgeschlossen (vgl. p. 353, p. 364 Z. 22 ff., p. 382). Zu beachten ist zudem auch die Schwere des Verschuldens des Beschuldigten, welche sich – gemäss den Ausführungen zur Strafzumessung (vgl. Ziff. IV. 4. hiervor) – im Vergleich zu anderen Vergewaltigungen im untersten Bereich befindet. Das Gericht qualifiziert denn auch nicht als genugtuungserhöhend, dass die Vergewaltigung ohne Kondom erfolgte.