Zwar ereignete sich die Tat nach rund zwei Jahren andauernder Beziehung und führte damit nachvollziehbar zu einem Vertrauensbruch. Demgegenüber gilt es zu berücksichtigen, dass es sich bei der Privatklägerin um eine erwachsene Person handelte, der sexuelle Übergriff einmalig, kurz sowie ohne rohe Gewaltanwendung erfolgte und zu keiner bleibenden Schädigung im Sinne einer Krankheit oder Schwangerschaft führte. Die im Oktober 2019 aufgenommene psychotherapeutische