18. Genugtuung 18.1 Rechtliche Grundlagen Für die Anspruchsgrundlagen der Genugtuung kann auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 432 f., S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 18.2 Genugtuungsforderung der Straf- und Zivilklägerin Rechtsanwältin E.________ beantragte oberinstanzlich in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung in der Höhe von CHF 4'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 24. Dezember 2012 an die Straf- und Zivilklägerin (pag.