Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 14. Oktober 2019 gab die Straf- und Zivilklägerin auf konkrete Frage hin zu Protokoll, sie sei nie in (psychologischer) Behandlung gewesen und man habe auch nie bei der Paartherapie darüber gesprochen. Sie glaube auch nicht, dass sie sich deshalb noch in Behandlung begeben werde (pag. 53 Z. 356 ff.). Entgegen dieser Aussagen begab sich die Strafund Zivilklägerin kurz daraufhin aber offenbar trotzdem in Behandlung, führte sie bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme doch aus, sie habe erst jetzt im Rahmen des Strafverfahrens mit einer Therapie begonnen und besuche seit Ende Oktober 2019 Sitzungen (pag. 76 Z. 428 ff.).