Diese Komponenten sind somit ebenfalls neutral zu werten. 16.4 Fazit Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten weder straferhöhend noch strafmindernd aus. Es bleibt damit für den Schuldspruch wegen Vergewaltigung bei einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 16.5 Vollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 aStGB).