25 sein Studium abschliessen können, wodurch viel Stress weggefallen sei. Weiter gab er zu Protokoll, dass er wieder Vollzeit bei der H.________ bzw. mittlerweile bei der I.________ (Tochtergesellschaft) arbeite (pag. 558 Z. 29 ff.). Der Beschuldigte lebt seit dem Auszug der Straf- und Zivilklägerin alleine. Seit der erstinstanzlichen Verhandlung gab es keine Klinikaufenthalte mehr, er befindet sich aber nach wie vor in ambulanter (therapeutischer) Behandlung (pag. 559 Z. 16 ff.).