Gemäss aktuellstem Strafregisterauszug sind über ihn nebst dem hiesigen Strafverfahren keine weiteren Einträge verzeichnet (pag. 342). Gesundheitlich geht es dem Beschuldigten gemäss eigenen Angaben an der oberinstanzlichen Verhandlung nicht gut, da er nach wie vor an Depressionen leide und in Bezug auf die Trennung von der Straf- und Zivilklägerin alles wieder hochgekommen sei. Er führte jedoch ebenfalls aus, er habe mittlerweile