aStGB um weitere zwei Monate zu reduzieren. 16.2.4 Gesamtverschulden Gestützt auf die objektiven und subjektiven Tatkomponenten sowie unter Berücksichtigung des langen Zeitablaufs seit der Tatbegehung resultiert für den Schuldspruch wegen Vergewaltigung vorerst – das heisst noch ohne Berücksichtigung der Täterkomponenten – eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. 16.3 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 428 f., S. 27 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).