Das erstinstanzliche Urteil erging am 29. Oktober 2021, das vorliegende Urteil wurde am 23. November 2022 gefällt. Seit der Tatbegehung in der Nacht vom 23. auf den 24. November 2012 bis zum erstinstanzlichen bzw. bis zum oberinstanzlichen Urteil sind fast neun bzw. genau zehn Jahre vergangen, was einer langen Zeitdauer entspricht. Zudem hat sich der Beschuldigte seither wohlverhalten: Aus dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug sind nebst dem hiesigen Verfahren keine weiteren Urteile oder hängigen Strafverfahren ersichtlich (pag.