20 bestätigt hätten, dass er mit seiner Vermutung, wonach es «mega geil wäre, jetzt etwas anzufangen», für beide Beteiligten richtiglag. Die Straf- und Zivilklägerin lag mit einem Bein angewinkelt auf dem Bauch, was der Beschuldigte selbst als Zeichen deutete, dass sie schlafen wolle. Entgegen der Auffassung der Verteidigung (pag. 571 f.) hatte diese Position somit sehr wohl eine Signalwirkung. Zudem verneinte die Straf- und Zivilklägerin mehrmals seine Frage, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr haben wolle.