369 Z. 41 ff.) – auslöste. 10.4 Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Straf- und Zivilklägerin erweist sich der Sachverhalt gemäss Anklageschrift vom 2. Dezember 2020 grundsätzlich als erstellt. Mit der Vorinstanz geht auch die Kammer jedoch abweichend davon aus, dass der Beschuldigte beim vaginalen Penetrieren abrutschte und (nur) mit seiner Penisspitze ein wenig anal in die Straf- und Zivilklägerin eindrang. III. Rechtliche Würdigung