19 Protokoll gab, der Beschuldigte habe nicht vollständig in sie eindringen können, ist für die Kammer auch erstellt, dass er nur ein wenig bzw. lediglich mit seiner Penisspitze anal eindringen konnte, was bei der Straf- und Zivilklägerin einen Schmerz auslöste und sie aus der von ihr beschriebenen Starre holte. Die Kammer geht mit Blick darauf, dass der Beschuldigte lediglich ein wenig anal eindringen konnte, indes nicht davon aus, dass es sich um einen wie von der Straf- und Zivilklägerin geschilderten grossen [recte: starken] Schmerz handelte.