Vielleicht habe er die Beine gehoben. Sie könne sich einfach an den Schmerz erinnern. Auf konkrete Frage, ob es zu einem analen Eindringen gekommen sei, gab die Straf- und Zivilklägerin schliesslich an, sie denke, mit der Penisspitze, aber sicher nicht weit, da sie den Schmerz gespürt und dann gleich reagiert habe (pag. 75 Z. 363 ff.). Der Beschuldigte gab in Bezug auf den ihm vorgeworfenen Analverkehr anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung an, er könne sich nicht daran erinnern, bewusst versucht zu haben, anal in die Strafund Zivilklägerin einzudringen (pag. 370 Z. 25 f.). Oberinstanzlich führte er ebenfalls aus, er wisse nicht genau, wie der Akt selber abgelaufen sei.