50 Z. 176). Bei der Staatsanwaltschaft gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, der Beschuldigte sei aus ihr raus [vaginal] und habe anal in sie eindringen wollen. Sie sei vorher wie in einer Starre gewesen, aber in diesem Moment, als der Körper geschmerzt habe, sei sie wie zu sich gekommen. Sie habe die Beine an sich herangezogen und den Beschuldigten mit den Füssen weggestossen (pag. 70 Z. 170 ff.). Etwas später führte sie aus, als er [der Beschuldigte] anal habe eindringen wollen, habe das einen grossen körperlichen Schmerz ausgelöst und sich wie Gewalt angefühlt. Sie habe einen grossen körperlichen Schmerz gefühlt (pag. 73 f. Z. 320 ff.).