48 Z. 92 ff.). Auf Frage, wie er anal in sie habe einzudringen versucht, führte die Straf- und Zivilklägerin aus, er sei noch in derselben Position gewesen, er habe seinen Penis anal einführen wollen. Sie sei auch noch in derselben Position gewesen und sie wisse einfach noch, dass sie vom Schmerz ihre Beine an seinen Körper, seinen Bauch, gestossen habe. Sie habe ihn also mit seinen Beinen von ihrem Körper weggestossen (pag. 49 Z. 170 ff.). Auf entsprechende Frage hin führte die Straf- und Zivilklägerin sodann aus, er habe nicht wirklich eindringen können, vielleicht mit der Penisspitze ein wenig, sie habe dann den Schmerz empfunden (pag. 50 Z. 176).