18 mer noch auf dem Rücken liegende Straf- und Zivilklägerin einzudringen, was ihm vermutlich ein wenig gelungen sei. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme gab die Straf- und Zivilklägerin diesbezüglich an, der Beschuldigte habe sie anal penetrieren wollen. Als er gerade anal in sie habe eindringen wollen, sei sie vor lauter Schmerz aus der Starre herausgekommen und habe ihn mit den Füssen weggestossen (pag. 48 Z. 92 ff.).