Eine Anzeigeerstattung aus Rachegründen kann damit ebenfalls ausgeschlossen werden. In globo vermag die späte Anzeige die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin somit nicht in Zweifel zu ziehen. Mit Blick auf die voranstehenden Ausführungen kann insgesamt festgehalten werden, dass sich die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin als nachvollziehbar, detailliert, authentisch und in sich stimmig erweisen. Sie enthalten zahlreiche Realkennzeichen und lassen gleichzeitig relevante Widersprüche vermissen. Konkrete Hinweise für eine Falschbeschuldigung sind zudem nicht ersichtlich.