Konsum betreffe nur ihn und dass dies alleine sein Ding sei, sie aber wolle, dass er merke, dass es auch Auswirkungen auf sein Umfeld und andere habe, und dass er sich – auch wenn es so lange her sei – trotzdem damit auseinandersetzen müsse (pag. 77 Z. 468 ff.). Mit Blick auf diese nachvollziehbaren Ausführungen ist nach Ansicht der Kammer auszuschliessen, dass die Anzeige nur deshalb erfolgte, weil die Straf- und Zivilklägerin ihr Verhalten rechtfertigen oder die Trennung besser begründen können wollte. Gleich verhält es sich mit der Vermutung der Verteidigung, wonach der neue Partner der Straf- und Zivilklägerin diese zur Anzeige motiviert habe (pag.