112). Diesbezüglich ist jedoch festzuhalten, dass die Straf- und Zivilklägerin nachvollziehbar erklären konnte, warum die Anzeige erst später erfolgte, indem sie ausführte, sie habe sich nach dem Vorfall immer gesagt, dass es nicht er gewesen sei, sondern weil er konsumiert gehabt habe. Sie habe es sich immer wieder gut geredet oder zurechtgelegt, dass es nicht er gewesen sei. Sie habe ihm auch die Bedingung gestellt, in Therapie zu gehen. Das sei die Spitze des Eisbergs und ein Zeichen gewesen, in Therapie zu gehen. Gleichzeitig habe sie ihn geliebt und habe weiterhin mit ihm zusammen sein wollen.