Sie führte aber ebenso aus, der Beschuldigte sei unter Drogeneinfluss eigentlich sehr nett zu ihr gewesen, und dass er erst die Tage nach dem Konsum sehr abweisend und kalt gewesen sei. Er vertrage nicht viel Alkohol, aber er sei ihr gegenüber nicht gewalttätig geworden und es sei zu keinen weiteren solchen Vorfällen gekommen (pag. 53 Z. 362 ff.; vgl. auch pag. 366 Z. 18 f.). Bei der Staatsanwaltschaft gab sie an, sich nicht an eine Situation erinnern zu können, wo er eine Grenzverletzung gemacht habe, weil er gewusst habe, dass es ihr manchmal schwerfalle zu sagen, wenn ihr etwas nicht gefalle. Und wenn sie gesagt habe, dass es ihr nicht gefalle, habe er immer aufgehört (pag.