Auf Frage, wie der Geschlechtsverkehr normalerweise abgelaufen sei, führte die Straf- und Zivilklägerin gegenüber der befragenden Staatsanwältin aus, das habe sich in den Jahren sehr verändert. Als sie zusammengekommen seien, sei sie noch sehr jung gewesen. In den ersten Jahren habe sie oft Schwierigkeiten gehabt zu sagen, wenn ihr etwas nicht gefallen habe. Es sei für sie klar gewesen, dass es ihr halt manchmal nicht so gefalle. Wenn sie ihm gesagt habe, dass es ihr nicht gefalle, habe er immer aufgehört. Er habe sie auch immer bestärkt, sich zu äussern, wenn ihr etwas nicht gefalle (pag. 75 Z. 383 ff.).