Andere sexuelle Handlungen an ihr habe er davor nicht vorgenommen, er sei direkt in sie eingedrungen. Schmerzen habe sie vaginal eigentlich nicht gehabt, als er in sie eingedrungen sei, erst als er anal habe eindringen wollen (pag. 49 Z. 135 ff.). Auf Frage, ob der Beschuldigte sexuell erregt gewesen sei, als er sie auf den Rücken gedreht habe, und ob während des Vorfalls gesprochen worden sei, schilderte die Strafund Zivilklägerin, sie gehe davon aus, dass er sexuell erregt gewesen sei, denn er sei mega schnell in sie eingedrungen, nachdem er sie auf den Rücken gedreht gehabt habe. Sie gehe davon aus, dass sein Penis bereits steif gewesen sei, gesehen habe sie es aber nicht.