So führte sie anlässlich der polizeilichen Einvernahme aus, sie seien in ihr Zimmer gegangen und er habe sie gefragt, ob sie Sex haben wollten. Sie habe daraufhin mit «nein» geantwortet und gesagt, sie wolle weiterschlafen. Der Beschuldigte habe gesagt «doch komm, wenn wir anfangen, gefällt es dir dann sicher, woraufhin sie erneut gesagt habe, sie wolle nicht, sie wolle weiterschlafen (pag. 48 Z. 85 ff.). Auch bei der Staatsanwaltschaft schilderte die Straf- und Zivilklägerin, der Beschuldigte habe schon auf dem Weg ins Bett gefragt,