Die Strafund Zivilklägerin erläuterte von Beginn weg, wie sie am fraglichen Abend ihr Mobiltelefon auf laut geschaltet habe, damit der Beschuldigte bei seiner Ankunft habe anrufen können und nicht an der Haustür habe klingeln müssen, da die Mitbewohner der Wohngemeinschaft ansonsten geweckt worden wären. Normalerweise habe sie ihr Mobiltelefon aber nicht auf laut eingestellt (pag. 48 Z. 117 ff.). Die Strafund Zivilklägerin konnte sich auch daran erinnern, dass sie an diesem Tag eine kurze Pyjamahose getragen habe (pag. 48 Z. 89, pag. 69 Z. 167).