7 10.3 Beweiswürdigung der Kammer 10.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Vorab kann festgehalten werden, dass die vorinstanzliche Würdigung der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin nach Ansicht der Kammer korrekt ausgefallen ist; darauf kann grundsätzlich verwiesen werden (pag. 412 ff., S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).