6 Zivilklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme, wonach sie einer gemeinsamen Kollegin geschrieben habe, sie hätten sich gerade getrennt, pag. 553 Z. 30 und pag. 556 Z. 38 ff., wonach es wie unausgesprochen und für beide klar gewesen sei, sie aber nicht sagen könne, ob sie oder er gesagt habe, dass die Beziehung jetzt beendet sei; vgl. aber auch pag. 561 Z. 41 ff. und pag. 568 Z. 31 ff., wonach der Beschuldigte meinte, er habe Schluss gemacht). 9.2 Bestrittener Sachverhalt