2. A.________ seien die gesamten oberinstanzlichen Verteidigungskosten (inkl. Auslagen und MWST) gemäss der separat eingereichten Honorarnote zu ersetzen und es sei auf eine Rückforderung der erstinstanzlichen Verteidigerkosten gegenüber A.________ zu verzichten. 3. A.________ sei eine Genugtuung in Höhe von CHF 1500.00 auszurichten. 4. Die Zivilklage sei abzuweisen, unter Kosten und Entschädigungsfolgen. 5. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich an den Kanton Bern, evtl. an die Privatklägerschaft aufzuerlegen. 6. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.