nicht mehr vorhanden sei. Ferner stellte sie den Antrag, die Berufungsverhandlung aufgrund einer Terminkollision abzusetzen und in Absprache mit den Parteien neu anzusetzen (pag. 509). Mit Verfügung vom 7. Oktober 2022 wurde das Gesuch des Beschuldigten um Übertragung der amtlichen Verteidigung an Rechtsanwältin C.________ sowie um Verschiebung der oberinstanzlichen Verhandlung abgewiesen und die Kosten für die Beurteilung dieses Gesuchs, ausmachend CHF 400.00, zur Hauptsache ge-