Bezugnehmend auf das obgenannte Schreiben von Fürsprecher B.________ stellte sie den Antrag, sie sei mit sofortiger Wirkung als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten einzusetzen (pag. 499 ff.). Mit (ergänzender) Eingabe vom 28. September 2022 reichte Rechtsanwältin C.________ zudem eine Kopie des E-Mail-Verkehrs des Beschuldigten mit Fürsprecher B.________ zur Objektivierung des zerrütteten Vertrauensverhältnisses ein und führte aus, aus diesem gehe hervor, dass aufgrund der Vorkommnisse die Basis für eine effektive und wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Beschuldigten und Fürsprecher B.________ nicht mehr vorhanden sei.