III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich erteilte die Vorinstanz dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (pag. 393, Ziff. IV.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).