4. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe des Kantons Bern (PGG), begangen zwischen Ende Oktober 2017 bis 12. April 2018 in F.________ und Bern. 5. A.________ in Anwendung einschlägigen Gesetzesbestimmungen und gestützt auf die Schuldsprüche zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5'400.00 verurteilt wurde, unter Anrechnung der Untersuchungshaft