3. A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), mehrfach begangen in der Zeit von: 3.1. Oktober 2017 bis 12. April 2018 in F.________ und Bern, durch Beschäftigung von Ausländerinnen ohne Bewilligung; 3.2. November 2016 bis 12. April 2018 in F.________ und Bern, durch Ausübung einer nichtbewilligten Erwerbstätigkeit.