Das Wohl der betroffenen Kinder ändert daran nichts. Der gemeinsamen Tochter ist eine Einreise in die Schweiz zusammen mit dem Ehemann der Beschuldigten jederzeit möglich. Mit der Landesverweisung gegen die Beschuldigte wird deren Tochter das Recht auf Einreise in die Schweiz nicht entzogen. Darüber hinaus vermag Ungarn als Mitgliedstaat der Europäischen Union die grundlegenden Voraussetzungen für einen zumutbaren Aufnahmestaat problemlos zu erfüllen.