Ansonsten ist nicht bekannt, dass sie über ein soziales Umfeld in der Schweiz verfügt. Sie spricht keine der Landessprachen, insbesondere kein Deutsch (pag. 364, Z. 163). In Ungarn verbrachte sie demgegenüber die meiste Zeit ihres Lebens. Sie ist dort kulturell und sozial eingebettet. Gesundheitszustand Der Gesundheitszustand der Beschuldigten beeinflusst den Entscheid über die Landesverweisung nicht. Ungarn verfügt über eine funktionierende medizinische Versorgung, die von der Beschuldigten auch in Anspruch genommen wurde (pag. 016, Z. 39 ff.). Dauer der aufenthaltsbeendenden Massnahme Die Dauer der aufenthaltsbeendenden Massnahme beträgt fünf Jahre.