Seine wirtschaftlichen Perspektiven wären in Ungarn zwar schlechter als in der Schweiz. Dennoch können wirtschaftliche Perspektiven in einem EU-Mitgliedstaat ohne Weiteres als gegeben erachtet werden. Während der Dauer der Landesverweisung in Ungarn zu leben, wäre für den Ehemann der Beschuldigten zwar mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Angesichts seiner Sprachkenntnisse und seiner Vertrautheit mit der dortigen Kultur, scheint dies jedoch keinesfalls unzumutbar. Wohl der Kinder