Es muss diesem diesbezüglich vorgehalten werden, dass er im Zeitpunkt der Taten strafrechtliche Sanktionen und mithin eine Landesverweisung für seine Freundin mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Kauf genommen hat. Vom Ehepartner zu erwartende Schwierigkeiten im Zielland Ungarn ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und verfügt über intakte Sicherheitsstrukturen und ein funktionierendes Gesundheitswesen. Dem Ehemann der Beschuldigten würde in Ungarn keine akute Gefahr für seine Sicherheit und Gesundheit drohen. Als Schweizer Bürger steht ihm unter dem FZA die Einreise nach Ungarn grundsätzlich offen.